Angeln am Vitter Bodden (Westteil) und Trog

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  • Verein/VerbandNationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
  • Gastkarten OnlineNein

Gewässer­informationen

Typ: Bodden

Beschreibung / Besonderheiten:
Vitter Bodden (Westteil) und Trog
Befahrensverbot für durch Maschinenkraft angetriebene Fahrzeuge

Begrenzung:
Im Süden entlang der 2-m-Tiefenlinie südlich der Einfahrt zum Trog,
im Osten durch die Uferlinie und die Nationalparkgrenze zwischen Steinort und der Einfahrt in den Rassower Strom,
im Norden durch das Hiddensee Fahrwasser (Tonne 20 bis Tonne 14/W1) und das Kloster Fahrwasser,
im Westen durch die Uferlinie der Insel Hiddensee.

Hiervon sind ausgenommen:

für alle Fahrzeuge
die Wasserflächen beiderseits der betonnten Fahrwasser in einer Breite von jeweils 50 m.



Der Nationalpark besteht zu über 80 Prozent aus Wasserflächen und ist bekannt für seinen Reichtum an Fisch- und Wasservogelarten. Gefährdete Tiere wie der Schweinswal oder die Kegelrobbe finden hier Rückzugsgebiete. Alle eint die Störungsempfindlichkeit gegenüber Wasserfahrzeugen. Je lauter und schneller diese unterwegs sind, umso schneller fliehen die Tiere - manche auf nimmer Wiedersehen. Deshalb begrenzt eine Verordnung das Bootfahren.

Grünzone
An geeigneter Stelle wurden Grünzonen ausgewiesen, um ein leises und schonendes Naturerlebnis in Küstennähe zu ermöglichen.
Hier ist das Befahren mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen verboten.
Hier dürfen sich Wassersportler mit Muskel- oder Windkraft fortbewegen. Paddler und Segler beachten dabei, nicht zu nah an die Schilfgürtel sowie die Rast- oder Brutplätze der Vögel zu fahren und diese nicht zu beunruhigen. 50m Mindestabstand sind einzuhalten.

Fahrrinnen und Zufahrten
Die Nutzung betonnter Fahrrinnen und die direkte Zufahrt zu allen Häfen und amtlich genehmigten Anlege- und Liegeplätzen ist auch in den oben genannten Verbotszonen erlaubt.

Das Ankern
Das Ankern mit der Absicht zu nächtigen, ist im Nationalpark untersagt. Die Seekarten zeigen Häfen und ausgewiesene Ankerplätze.

Geschwindigkeit
Im gesamten Nationalpark darf die Geschwindigkeit maximal 8 Knoten betragen. Innerhalb der mit Sichtzeichen begrenzten Fahrwasser ist sie auf 12 bzw. 16 Knoten begrenzt.

Modellboote
Für Modellboote gilt im Nationalpark ein Befahrensverbot in den Rot- und Grünzonen.

Jetski, Wasserski und Parasailing
Die Nutzung von Jetski (Wassermotorrädern) wie auch von Luftkissenfahrzeugen sowie Wasserskisport und Parasailing sind im gesamten Nationalpark verboten.

Das Schleppangeln ist im gesamten Nationalpark verboten.

Sonder­bestimmungen

Die genauen Sonderbestimmungen eines jeden Gewässers können Sie kostenlos in unserer App einsehen.

Verein

Dieses Gewässer wird vom Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.

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