Angeln am Vechte Schöppingen Gaststrecke

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  • Verein/VerbandASV Schöppingen
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Gewässer­informationen

Typ: Fluss

Beschreibung / Besonderheiten:
Die Vechte entspringt am Ortsrand von Darfeld (Gemeinde Rosendahl) im westlichen Münsterland in einer kleinen Karstquelle am Nordfuß der Baumberge. Nach etwa vier Kilometern strömt der Darfelder Vechte von rechts der um rund die Hälfte größere Rockelsche Mühlenbach zu. Laut einem verwaltungsgerichtlichen Feststellungsbeschluss aus dem Jahre 1962 wird der nach weiteren zweieinhalb Kilometern erfolgende Zusammenfluss mit dem deutlich weniger Wasser als die Vechte führenden Burloer Bach in Eggerode (Gemeinde Schöppingen) als eigentlicher Beginn („Entstehung“) der Vechte bezeichnet.

Die Vechte fließt westlich an Schöppingen vorbei und durchfließt Metelen. In Welbergen mündet von rechts der Gauxbach, und die Vechte wendet sich in nordöstliche Richtung bis Wettringen.

Die Interessengemeinschaft Vechte ist ein freundschaftlicher Zusammenschluss der der Vechte anliegenden Angelvereine mit dem Ziel, Ihren Vereinsmitgliedern ein ungehindertes Befischen der Vechte an allen Pachtstrecken dieser teilnehmenden Vereine zu ermöglichen.

Jedes Mitglied der Gemeinschaft respektiert die Vorschriften und Anweisungen der befreundeten Vereine bezüglich deren Vechteabschnitte.
Dazu hat es sich über die zur Verfügung stehenden Publikationen oder der Internetseite des entsprechenden Vereines vor dem Angeln zu erkundigen.
Zur Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften und der Gültigkeit der Angelberechtigung
hat jedes erwachsene Mitglied der Vereine das Recht, Fremdangler an dem Vechteabschnitt seines Vereines entsprechend zu kontrollieren.
Diese Kontrollen sind zu unterstützen.

Vechte im Bereich Schöppingen:
Gewässerordnung;

An den naturbelassenen Strecken ist das Angeln und Fischen während der Salmonidenschonzeit verboten.
Verhalten Sie sich am Gewässer so, dass Sie die Anlieger nicht verärgern. Schließen Sie die Weideeingänge, damit das Vieh nicht ausbricht.
Vermeiden Sie jeglichen Schaden, weil Sie selbst dafür haften.
Es ist streng verboten, Böschungen und Uferbewuchs zu beschädigen, dort nach Würmern zu graben und das Gewässer zu durchqueren/warten.
Das KFZ gehört nicht ans Ufer.
Die Fische müssen nach dem Fang sofort getötet werden.
Jedes Mitglied hat seine Fänge auf der Rückseite des Fangbuches –auch die wieder eingesetzten Fische- zu dokumentieren und
für die Statistik für die Besatzmaßnahmen seinem Vorstand zum Jahresende abzugeben.
Fangbegrenzung Vechte: Pro Angler und Tag 3 Salmoniden. Danach ist das Angeln sofort einzustellen

Fangmeldungen:
Aal
Barbe
Nase
Karpfen
Hecht
Aland
Bachforelle
Seeforelle
Seesaibling
Bachsaibling
Zander
Äsche
Schleie

Sonder­bestimmungen

Die genauen Sonderbestimmungen eines jeden Gewässers können Sie kostenlos in unserer App einsehen.

Verein

Dieses Gewässer wird vom ASV Schöppingen bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.

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