Angeln am Roosenhofsee

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  • Verein/VerbandEssener Angelfreunde
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Gewässer­informationen

Typ: See
Tiefe: max 15 m

Beschreibung / Besonderheiten:
Das Vereinsgewässer, der Roosenhofsee liegt in der Gemeinde Haffen-Mehr. Vor dem Abschluss des Pachtvertrages im Jahr 1971 wurde in dem Gewässer Kies gefördert. Die Vorgeschichte des Sees spiegelt sich in den vielfältigen Strukturen des Gewässerbodens wieder. Mit einer Größe von über 60 ha und einer maximalen Ausdehnung von 1.200 Metern Ost/West und 800 Metern Nord/Süd beträgt die Wassertiefe maximal 15 Meter.

Am See stehen den Vereinsmitgliedern Toiletten und Waschgelegenheit in den dort aufgestellten Containern zur Verfügung. In den Wintermonaten, also bei Frostgefahr, sind diese nicht zu benutzen, da die Wasserversorgung abgestellt wird.

Bei einem Pegelstand des Rheins bei Rees von 5,00 m läuft das Wasser in unseren See. Dies hat zur Folge das der Wasserstand im See sehr schnell steigen kann. Wer also in den Winter- oder Frühjahrsmonaten vorhat am See zu übernachten, sollte sich über den zu erwartenden Wasserstand informieren und im Zweifelsfall sein Angelzelt weit genug vom Ufer des Sees aufbauen

Eine Sektion des Sees wird als Schongebiet / Rückzugsgebiet für die Fische genutzt. Dort sind unter anderem Laichhilfen eingebracht, und dieser Bereich ist wasserseitig durch einige Bojen markiert. Dort ist das Angeln nicht gestattet – auch das Anwerfen ist untersagt. Die genaue Lage ist ebenfalls in der Übersichtskarte eingezeichnet.

Die Vogelschutzinsel im See ist nicht Bestandteil des Pachtvertrags, daher ist das Betreten der Vogelschutzinsel ausdrücklich nicht gestattet.

Eine Reihe von Parkplätzen befindet sich unmittelbar vor dem Bootssteg. Das Parken auf Flächen die landwirtschaftlich genutzt werden, ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Aufstellung der weiteren Parkplätze befindet sich auf der Übersichtskarte.

Es darf mit 3 Ruten gefischt werden. Echolot ist erlaubt. Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten. Zudem hat der Hecht ein vereinsinternes Mindestmaß von 70 cm. Den Anweisungen, die auf der Angelerlaubnis Roosenhofsee stehen, sind unbedingt Folge zu leisten. Es darf pro Angler nur 1 Futterplatzboje verwendet werden. Der Marker ist eindeutig namentlich zu kennzeichnen. Die Futterplatzboje darf muss eine sogenannte H-Boje sein. Die Futterplatzboje darf nur in der vom jeweiligen Angler zu erreichenden Wurfweite eingesetzt werden. Die Futterplatzboje muss nach Beenden des Fischens wieder vom Wasser entfernt werden. Weiterhin ist das Ablegen der Angelmontage in jeglicher Form (ZB. Boot, Bait-Boat) verboten.

Bilder

Sonder­bestimmungen

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Verein

Dieses Gewässer wird vom Essener Angelfreunde bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.

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